Neue Verkehrsschilder

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Staat führt neue Verkehrsschilder ein: Haben Sie sie schon mal gesehen?

Beginn einer Fahrradzone

Durch das Schild und die dazugehörige Verordnung soll die Einrichtung von Fahrradzonen erleichtert werden, berichtet Auto Bild. Wie bei einer ausgewiesenen Fahrradstraße gilt innerhalb einer Fahrradzone eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Freie Fahrt haben hier auch sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Roller.  Siehe das Schild hier!

Überholverbot von Zweirädern

Offiziell als „Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ bezeichnet, dürfte dieses Verkehrszeichen vor allem an Engstellen oder Unfallschwerpunkten auftauchen.  Siehe das Schild hier!

Grünpfeil für Radfahrer

Neben der bekannten Grünpfeilregelung für Autofahrer gibt es nun eine gesonderte Regelung nur für Radfahrer. Wo dieses Schild steht, dürfen Radfahrer unter Berücksichtigung von anderen Verkehrsteilnehmer abbiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt. Eine weitere Änderung gab es zudem bei bestehenden Grünpfeilen ohne Einschränkung des Fahrzeugs: Radfahrer dürfen hier jetzt auch aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen.  Siehe das Schild hier!

Radschnellweg

Wie der Name sagt, steht dieses Schild entlang oder am Beginn von Radschnellwegen. Diese dürfen ab jetzt auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit (z. B. Sand oder Schotter) als Schnellwege deklariert werden.  Siehe das Schild hier!

Carpooling

Fahrzeuge mit mehr als einer Person können überall, wo dieses Zeichen steht, Vorteile bekommen. Im Amtsdeutsch als „Mehrfachbesetzter Personenkraftwagen“ genannt, können Straßenverkehrsbehörden ab sofort spezielle Fahrspuren damit ausweisen. Weggefallen durch die StVO-Novelle ist hingegen die Freigabemöglichkeit von Busspuren für Fahrgemeinschaften.  Siehe das Schild hier!

Lastenfahrrad

Ein weiteres Sinnbild, das für Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder gedacht ist.  Siehe das Schild hier!

Carsharing

Anders als das vorher beschriebene Carpooling soll das Carsharing-Zeichen Fahrzeugen, die abwechselnd von verschiedenen Fahrern genutzt werden, bevorrechtigtes Parken erlauben. Passend dazu wurde auch eine Plakette zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen eingeführt, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist.  Siehe das Schild hier!

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Bildnachweis: © Depositphoto – Carsten Reisinger