Rubrik Fremd gelesen bei reisereporter.de
Für viele Reisende gehört ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zum perfekten Start in einen neuen Urlaubstag dazu. Mit Genuss und Ruhe schlemmen lautet die Devise. Bei all den Leckereien kommt manch einer gar in Versuchung, sich noch ein Sandwich für unterwegs einzupacken – und hat womöglich in der Tasche den Ziploc-Beutel parat. Es gibt doch genug Essen ist eines der gern vorgebrachten Argumente.
Doch diese Annahme verschleiert die Tatsache, dass die Hotels Menge und Preis des Buffets genau kalkuliert haben. Wobei sich die Kalkulation danach richtet, was direkt im Restaurant verzehrt wird, und nicht danach, was Gästinnen und Gäste noch für den Tag hamstern.
Auch das Argument, dass die Speisen vom Teller ohnehin im Müll landen würden, zählt nicht. Denn bewusst Konsumierende laden sich nur so viel auf, wie sie brauchen, und holen sich gegebenenfalls einen Nachschlag am Buffet.
Essen mitnehmen ist nicht erlaubt, verhungern muss aber niemand
Tatsächlich ist das Einpacken von Essen am Frühstücksbuffet eine weit verbreitete Unsitte, die du nicht nachmachen solltest. Denn die rechtliche Lage ist klar: „Das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Frühstücksrestaurant ist nicht gestattet“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Benad vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf Nachfrage. Die Speisen vom Buffet sind also nur zum direkten Verzehr im Hotelrestaurant gedacht.
Doch verhungern muss natürlich niemand. Bei einem eingesteckten Stück Obst drücken viele Hotels ein Auge zu. Andere wiederum stellen eine Schale mit Äpfeln, Bananen und Mandarinen an der Rezeption bereit, an der sich Gästinnen und Gäste jederzeit bedienen können. Außerdem stellen viele Hotels auf Anfrage gern ein Lunchpaket zur Mitnahme bereit, darunter die Hotels der Gruppen Radisson und Meininger.
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Titelbild: © Depositphoto – Zbigniew Jankowski