Kürzlich wurden sechs Touristen aus einem Hotel auf Mallorca hinauskomplimentiert, da sie betrunken und respektlos waren. Wie die „Mallorca-Zeitung“ berichtete. Wenige Tage später sprangen drei Männer von ihrem Balkon ab und wurden ebenfalls von der Polizei hinausgeleitet, inklusive ihrer Gepäckstücke. Balconing, eine Art Mutprobe bei der Menschen vom Balkon springen oder von einem auf einen anderen klettern, ist auf Mallorca nicht erlaubt, ebenso wie übermäßiger Alkoholkonsum oder Belästigung von Angestellten des Hotels oder anderen Urlauber. Wie man an den jüngsten Fällen sehen kann, können diese Regelverletzungen einige Konsequenzen nach sich ziehen.
Diese Richtlinien gelten im Hotel
Bei der Ankunft eines Gastes in einem Hotel an der Playa de Palma müssen diese ein Dokument, welches weitere Benimmregeln enthält, lesen und unterzeichnen. Es ist klar – ein Hotel ist es kein Ort, an dem man machen kann, was man will, auch nicht, wenn man dafür zahlt. Laut Stefan Dinnendahl, dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotelverbands, gelten dieselben Rechtsgrundsätze und Richtlinien, wie sie in jedem anderen Vertragsverhältnis vorhanden sind – und die Hausordnung des Hotels muss eingehalten werden. Zum Beispiel darf man während der Nachtruhe nicht zu viel Lärm machen, muss pfleglich mit der Einrichtung des Hotels umgehen und keine Gegenstände aus dem Zimmer entfernen. Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch leider weit verbreitet.
Obwohl viele Regeln ähnlich sind, kann jedes Hotel seinen eigenen Richtlinien folgen, die an das Betreiberkonzept angepasst sind.
Ein Rauswurf ist die letzte Option.
Welche Konsequenzen erwarten Tourist*innen, die gegen die Regeln verstoßen, ob mit Absicht oder aus Unwissenheit? Ein Ausschluss aus dem Hotel stellt immer die letzte Möglichkeit dar. Dieser wird erst dann in Erwägung gezogen, wenn ein schwerwiegender Bruch des Hausfriedens oder ein Verstoß zu Lasten der Sicherheit anderer Gäste oder des Hotels stattgefunden hat. Im Allgemeinen wird die Person vorab jedoch noch aufgefordert, sich an die Regeln zu halten.
Bei Vergehen, die strafrechtlichen Charakter haben, wie Beleidigung, Beschädigung, Bedrohung oder Körperverletzung, ist es jedoch erlaubt, eine sofortige Kündigung auszusprechen.
Und dann?
Wenn ein Gast aus dem Hotel herauskomplementiert wird, kann dieser Anspruch auf die Rückerstattung des restlichen Geldes für seinen Aufenthalt haben. Allerdings kann dem Hotel Schadensersatz wegen Vertragsverletzungen oder gesetzlichen Haftungsansprüchen gebühren.
Ein Hausverbot kann dem Gast auch verhängt werden, sodass er nicht länger in dem Hotel buchen kann. Wie die „Mallorca-Zeitung“ berichtet, erhielten die eingangs erwähnten Balconing-Sünder auf Mallorca ebenfalls ein Hausverbot, und ein Geldbuße-Verfahren wurde initiiert, mit einer Strafe zwischen 6000 und 60.000 Euro.
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