Wir möchten, dass alle Menschen unsere Inhalte nutzen können – unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Alter oder Technik. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit von reisezutaten.de und wie Sie uns Barrieren melden können.
1. Freiwillige Erklärung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Websites, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag abschließen. ReiseZutaten ist ein redaktionelles Magazin: Wir betreiben keinen Shop und wickeln keine Buchungen ab; Kaufabschlüsse finden – wenn überhaupt – bei unseren Partnern statt. Zudem sind wir ein Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes.
Eine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Erklärung besteht daher nach unserer Einschätzung nicht. Wir veröffentlichen sie freiwillig, weil uns die Nutzbarkeit unserer Inhalte wichtig ist – gerade für unsere Leserinnen und Leser ab 50.
2. Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA, die auch der europäischen Norm EN 301 549 zugrunde liegt.
3. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem:
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“
- eine sichtbare Fokusmarkierung auf allen bedienbaren Elementen
- eine durchgängige Überschriftenhierarchie und semantische Seitenbereiche
- Alternativtexte für Bilder, beschreibende Linktexte statt „hier klicken“
- Farbkontraste nach Stufe AA sowie Verzicht auf Farbe als einziges Unterscheidungsmerkmal
- reduzierte Bewegung, wenn Ihr Betriebssystem das signalisiert
- Sprachauszeichnung der Seite (
lang="de") und responsive Darstellung bis 200 % Zoom - keine Cookie-Banner oder Overlays, die die Bedienung unterbrechen
4. Bekannte Einschränkungen
- Ältere Bestandsartikel aus der Vorgängerseite haben teilweise knappe oder fehlende Alternativtexte. Wir arbeiten diese Bestände schrittweise nach.
- Als PDF ausgegebene Packlisten sind nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet. Die Packliste lässt sich alternativ direkt auf der Website lesen.
- Inhalte Dritter (z. B. verlinkte Partnerangebote oder unsere Community-Plattform) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs; für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine manuelle Prüfung mit Tastaturbedienung sowie ein automatisierter Test der wichtigsten Seitentypen (Startseite, Magazin, Artikel, Reiseziel-Seite, Packlisten-Generator). Wir überprüfen die Angaben mindestens einmal jährlich und nach größeren Umbauten.
6. Barrieren melden – Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an mail@reisezutaten.de. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und das Problem. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen, spätestens innerhalb eines Monats.
Verantwortlich: tritraCon UG (haftungsbeschränkt), Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, vertreten durch Susanne Rost.
7. Schlichtung
Sollten Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos: www.schlichtungsstelle-bgg.de, E-Mail info@schlichtungsstelle-bgg.de.
8. Unsere redaktionellen Regeln
- Jedes Bild erhält einen beschreibenden Alternativtext; rein dekorative Bilder bleiben leer ausgezeichnet.
- Videos binden wir nur mit Untertiteln ein.
- Linktexte benennen das Ziel, statt „hier klicken“ zu verwenden.
- Texte werden in klarer Sprache verfasst, mit kurzen Absätzen und aussagekräftigen Zwischenüberschriften.
